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	<title>Billigflüge Blog &#187; umbuchung</title>
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	<description>Ein weiterer WordPress-Blog</description>
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		<item>
		<title>Vulkanausbruch auf Island: Vulkanasche-Wolke stoppt Flüge über ganz Europa</title>
		<link>http://blog.billigfluege.de/2010/04/vulkanausbruch-island-schadenersatz/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 14:32:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia Sommerfeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Short-News]]></category>
		<category><![CDATA[Annulieren]]></category>
		<category><![CDATA[Eyjafjallajökull]]></category>
		<category><![CDATA[Flugausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[umbuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Vulkan]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine riesige Aschewolke stürzt Europa ins Flugchaos. Die Vulkanasche-Wolke aus Island stürzt Nordeuropas Luftverkehr ins Chaos: Tausende Flüge fallen aus. Bis zum Wochenende gibt es Probleme &#8211; auch in Deutschland. Hamburg/London &#8211; Bis zu 4000 Flüge über ganz Nordeuropa sind von den Einschränkungen durch die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull betroffen und werden zum größten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine riesige Aschewolke stürzt Europa ins Flugchaos. Die  Vulkanasche-Wolke aus Island stürzt Nordeuropas Luftverkehr ins Chaos:   Tausende Flüge fallen aus. Bis zum Wochenende gibt es Probleme &#8211; auch in   Deutschland.</strong></p>
<p><em>Hamburg/London</em> &#8211; Bis zu 4000 Flüge über ganz Nordeuropa sind  von den Einschränkungen durch die Aschewolke des   isländischen Vulkans  Eyjafjallajökull betroffen und werden zum größten Teil ausfallen. Die  europäische Flugsicherungsbehörde Eurocontrol  spricht sogar von der  gravierendsten Einschränkung des Flugverkehrs in der   Luftfahrtgeschichte.</p>
<p>Am Donnerstagmittag waren die Lufträume von Island, Großbritannien  und  mehreren skandinavischen Ländern komplett geschlossen. Flüge über  den  Atlantik wurden weiter nach Süden verlegt, um der Aschewolke   auszuweichen. Auch der deutsche Luftraum wird nach und nach immer enger  und wird voraussichtlich bis heute Abend stark eingeschränkt sein.  Aktuelle Informationen über Verspätungen und Flugausfälle geben die  Flughäfen auf ihren Websites bekannt:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.berlin-airport.de" target="_blank">Berliner  Flughäfen</a></li>
<li><a href="http://www.airport-bremen.de/" target="_blank">Flughafen  Bremen</a></li>
<li><a href="http://www.dresden-airport.de/de/index.html" target="_blank">Flughafen  Dresden</a></li>
<li><a href="http://www.duesseldorf-international.de/" target="_blank">Flughafen  Düsseldorf</a></li>
<li><a href="http://www.airport-erfurt.de" target="_blank">Flughafen Erfurt</a></li>
<li><a href="http://www.frankfurt-airport.de/cms/default/rubrik/24/24314.ankunft.html" target="_blank">Flughafen Frankfurt</a></li>
<li><a href="http://www.fly-away.de" target="_blank">Flughafen Friedrichshafen</a></li>
<li><a href="http://www.hamburg-airport.de" target="_blank">Flughafen  Hamburg</a></li>
<li><a href="http://www.hannover-airport.de" target="_blank">Flughafen  Hannover</a></li>
<li><a href="http://www.airport-cgn.de/index.php" target="_blank">Flughafen  Köln/Bonn</a></li>
<li><a href="http://www.leipzig-halle-airport.de/de/index.html" target="_blank">Flughafen Leipzig/Halle</a></li>
<li><a href="http://www.munich-airport.de/de/consumer/index.jsp" target="_blank">Flughafen München</a></li>
<li><a href="http://www.flughafen-fmo.de/" target="_blank">Flughafen  Münster/Osnabrück</a></li>
<li><a href="http://www.airport-nuernberg.de" target="_blank">Flughafen  Nürnberg</a></li>
<li><a href="http://www.airport-paderborn.com" target="_blank">Flughafen  Paderborn</a></li>
<li><a href="http://www.flughafen-saarbruecken.de/" target="_blank">Flughafen  Saarbrücken</a></li>
<li><a href="http://www.stuttgart-airport.com" target="_blank">Flughafen  Stuttgart</a></li>
</ul>
<h3 id="spIntroTeaser">Geld zurück bei Vulkanausbruch</h3>
<p>Passagieren, deren Flüge wegen dem Vulkanausbruchs des  Eyjafjallajökull auf Island annulliert  wurden, wird der Ticketpreis  erstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings nicht. Die  betroffenen Passagiere, deren Flüge annulliert wurden, können von ihren  Fluggesellschaften den  kompletten Ticketpreis zurückfordern.  Alternativ besteht ein Anspruch  auf die kostenlose Umbuchung auf einen  anderen Flugtermin. Einen Schadensersatzanspruch nach dem   EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gibt es für Reisende dagegen nicht:  Bei einer Schließung von Flughäfen  oder des gesamten Luftraums wird  eine Fluggesellschaft von ihrer  Schadensersatzpflicht entlastet.</p>
<p>Sollten Sie Ihren Flug bei Billigfluege.de per Überweisung oder einem  anderen Bezahlverfahren (außer Kreditkarte) bezahlt haben, setzen Sie  sich bitte mit unserem Callcenter unter der Rufnummer <span>+49-(0)6109 &#8211; 505400</span><span dir="ltr"><span></span></span> in  Verbindung. Unsere Mitarbeiter werden Ihre Rückerstattung bearbeiten.  Bitte beachten Sie, dass unser Service-Entgelt nicht erstattet werden  kann und dass für von Billigfluege.de bearbeitete Erstattungsvorgänge  das reguläre Erstattungsentgelt berechnet wird.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Lufthansa &#8211; Pilotenstreik: Informationen zu Umbuchung, Rückerstattung und Flugausfällen</title>
		<link>http://blog.billigfluege.de/2010/02/lufthansa-pilotenstreik-umbuchung-rueckerstattung-flugausfaelle/</link>
		<comments>http://blog.billigfluege.de/2010/02/lufthansa-pilotenstreik-umbuchung-rueckerstattung-flugausfaelle/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 10:48:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia Sommerfeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Germanwings]]></category>
		<category><![CDATA[Lufthansa]]></category>
		<category><![CDATA[Rückerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Streik]]></category>
		<category><![CDATA[umbuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinigung Cockpit]]></category>

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		<description><![CDATA[UPDATE: Lufthansa-Piloten stimmen für Streik! Die Vereinigung Cockpit hat die Lufthansa-Piloten für die kommende Woche zu einem viertägigen Streik aufgerufen. Der bundesweite Ausstand soll am Montag um Mitternacht beginnen und bis einschließlich Donnerstag dauern. Es wird wohl kein Weg dran vorbei gehen: Am heutigen Mittwoch wird die Pilotenvereinigung Cockpit in Frankfurt das Ergebnis einer Urabstimmung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="background-color: #eaf3fa; border: 1px solid #F77A00; margin: 10px 0; padding: 10px; font-size: .9em; color: #f77a00;"><strong>UPDATE: Lufthansa-Piloten stimmen für Streik! Die Vereinigung Cockpit hat die Lufthansa-Piloten für die kommende Woche zu einem  viertägigen Streik aufgerufen. Der bundesweite Ausstand soll am Montag  um Mitternacht beginnen und bis einschließlich Donnerstag dauern.</strong></div>
<p>Es wird wohl kein Weg dran vorbei gehen: Am  heutigen Mittwoch wird die Pilotenvereinigung Cockpit in Frankfurt  das  Ergebnis einer Urabstimmung vorstellen und es würde an einem Wunder grenzen, wenn es keinen Streik der Lufthansa-Piloten geben wird. Rund 4.500 Piloten bei Lufthansa, Lufthansa Cargo und  Germanwings waren aufgerufen bis zum 17. Februar ihr Votum für  eventuelle Arbeitskampfmaßnahmen abzugeben und die Stimmung unter den Piloten scheint schon vorab klar zu sein. <span style="text-decoration: line-through;">Wie lange der Streik dauern wird, ob gar &#8211; wie im Jahr 2001 &#8211; die Lufthansa-Piloten ihre Flugzeuge gleich mehrere Tage lang am Boden stehen lassen und für Chaos auf fast sämtlichen deutschen Flughäfen sorgen werden, ist nicht absehbar</span>. <strong></strong></p>
<div style="background-color: #eaf3fa; border: 1px solid #F77A00; margin: 10px 0; padding: 10px; font-size: .9em; color: #f77a00;"><strong>Wer noch nicht gebucht hat, der sollte besser mit anderen Airlines fliegen. Aber bedenken Sie, dass zum Beispiel auch die Germanwings zur Lufthansa-Gruppe gehört!</strong></div>
<h4><span id="more-753"></span>Sie haben einen Lufthansa-Flug für die kommenden Tage gebucht?</h4>
<p>Wenn Sie schon einen Flug gebucht haben, bleibt nur das Ergebnis abzuwarten. Die Lufthansa hat sich bereits mit einem Notfallplan auf einen  großflächigen Ausstand vorbereitet. Flüge sollen z.B.  in größeren  Maschinen zusammengefasst werden. Kunden müssen aber auch mit Umbuchungen auf  andere Fluggesellschaften und kostenlose Ausweich-Tickets für die  Deutsche Bahn rechnen. Dass das nur bedingt das Chaos aufhält sollte jedem klar sein. In der Vergangenheit wurden Forderungen von den Fluggesellschaften gerne  abgelehnt. Als Begründung für die Ablehnung gaben die Airlines dann meistens an, dass ein Streik höhere Gewalt sei. Die <a href="http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/" target="_blank">Schlichtungsstelle Mobilität</a> ist der Ansicht, dass ein legaler Streik im eigenen Unternehmen in  den Verantwortungsbereich der Airline fällt.</p>
<h4>Umbuchung eines gebuchten Lufthansa-Flugs</h4>
<p>Umbuchungen auf einen anderen Lufthansa-Flug oder eine andere Airline können nur von Lufthansa vorgenommen werden. Das Reisebüro kann im Falle einer Umbuchung weder Informationen geben, noch eine Umbuchung vornehmen. Die Lufthansa wird im Falle des Pilotenstreiks eine Hotline bereitstellen, die Sie kontaktieren müssen. Wenn uns entsprechende Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen!</p>
<h4>Rückerstattung bei Flugausfall</h4>
<p>Wenn Ihr gebuchter Flug ausfällt und eine Umbuchung nicht möglich ist, haben Sie natürlich Recht auf Rückerstattung. Wer für die Rückerstattung zuständig ist, liegt an der Art der Zahlung. Sollten Sie Ihr Ticket per Kreditkarte bezahlt haben, müssen Sie sich mit dem Call Center der Lufthansa in Verbindung setzen, da die Zahlung in diesem Fall direkt an die Lufthansa erfolgte. Für Anrufe aus Deutschland rufen Sie bitte die  Telefonnummer +49 &#8211; (0)1805 &#8211; 805 &#8211; 805* [24h täglich] an  oder nehmen Sie <a href="http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/help_and_contact/channel_selection?nodeid=1800151&amp;l=de&amp;cid=18002&amp;contactChannelIndex=2" target="_blank">hier</a> Kontakt mit der Lufthansa auf. Für alle anderen Länder finden Sie <a href="http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/help_and_contact/channel_selection?nodeid=1800166&amp;l=de&amp;contactChannelIndex=3" target="_blank">hier</a> die entsprechende Telefonnummer.</p>
<p>Sollten Sie Ihren Flug bei Billigfluege.de per Überweisung oder einem anderen Bezahlverfahren (außer Kreditkarte) bezahlt haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Callcenter unter der Rufnummer +49-(0)6109 &#8211; 505400** in Verbindung. Unsere Callcenter-Mitarbeiter werden Ihre Rückerstattung bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass unser Service-Entgelt nicht erstattet werden kann und dass für von Billigfluege.de bearbeitete Erstattungsvorgänge das reguläre Erstattungsentgelt berechnet wird.</p>
<p>Bei kurzfristig annullierten Flügen haben Fluggäste nach Angaben der  <a href="http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/" target="ioMain">Schlichtungsstelle  Mobilität</a> einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Je nach Länge der  Flugstrecke liegt diese zwischen 250 und 600 Euro.</p>
<h4>Verspätete Lufthansa-Flüge</h4>
<p>Sollte Ihr gebuchter Flug durch den Pilotenstreik nur verspätet abfliegen, haben Sie nach einem <a title="Entschädigung auch bei Verspätungen – So reklamieren Passagiere richtig" href="http://blog.billigfluege.de/2009/11/entschaedigung-verspaetung-reiserechtrichtig-reklamieren/" target="_self">Urteil des Europäischen Gerichtshofs Anspruch auf eine  pauschale Entschädigung</a>. Bislang galt diese Entschädigung nur bei einer  Flug-Annullierung.</p>
<p><em>*(0,14  €/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Kosten für Anrufe aus dem  Netz eines anderen Teilnehmernetzbetreibers oder aus dem Mobilfunk  können abweichen)<br />
**(zum normalen Telefontarif aus dem deutschen Festnetz)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schutz vor Verlust: Neue Nur-Flug-Versicherung ticketsafe von ERV</title>
		<link>http://blog.billigfluege.de/2009/10/schutz-vor-verlust-neue-nur-flug-versicherung-ticketsafe-von-erv/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 14:44:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia Sommerfeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reise-Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[ERV]]></category>
		<category><![CDATA[Flugverspätung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsschein]]></category>
		<category><![CDATA[ticketsafe]]></category>
		<category><![CDATA[umbuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Pauschalreisen sind Fluggäste mittlerweile durch den sogenannten Sicherungsschein vor finanziellen Verlusten gut abgesichert. Passagiere, die eine Geschäftsreise oder eine Reise selbst zusammengestellt haben, tragen hingegen das volle Risiko bei Verspätungen oder z.B. bei der Insolvenz einer Airline. Um sich gegen diese finanziellen Schäden abzusichern, hat die Europäische Reiseversicherung vor kurzem die ticketsafe-Police auf den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_503" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img class="size-full wp-image-503" title="erv" src="http://blog.billigfluege.de/wp-content/uploads/2009/10/erv.gif" alt="ticketsafe Reiseversichung der ERV" width="200" height="82" /><p class="wp-caption-text">ticketsafe Reiseversichung der ERV</p></div>
<p>Bei Pauschalreisen sind Fluggäste mittlerweile durch den sogenannten Sicherungsschein vor finanziellen Verlusten gut abgesichert. Passagiere, die eine Geschäftsreise oder eine Reise selbst zusammengestellt haben, tragen hingegen das volle Risiko bei Verspätungen oder z.B. bei der Insolvenz einer Airline. Um sich gegen diese finanziellen Schäden abzusichern, hat die Europäische Reiseversicherung vor kurzem die <strong>ticketsafe-Police</strong> auf den Markt gebracht. Für nur 5€ pro Reisenden schützt die Versicherung vor <strong>Umbuchungskosten</strong> (bis 200€), <strong>Insolvenz</strong> der Airline und einen <strong>Umsteigeschutz</strong> bei Verspätung des Zubringerflugs (max. 1500€), also ähnlich eines Sicherungsscheines.<span id="more-500"></span></p>
<p><strong>ticketsafe beinhaltet: </strong></p>
<ul>
<li>Airline-Insolvenz-Schutz</li>
<li>Umbuchungs-Schutz</li>
<li>Umsteige-Schutz</li>
<li>Zusätzlich wählbar: mit oder ohne Storno-Schutz (nur bei <a title="ticketsafe Reiseversicherung Stornoschutz" href="http://ow.ly/skYp" target="_blank">Direktbuchung</a>)</li>
</ul>
<h3>Die Leistungen von ticketsafe im Überblick:</h3>
<p>Für nur 5 Euro pro Fluggast und Ticket sichert die Versicherung folgende Fälle ab:</p>
<p><strong>ticketsafe-Airline-Insolvenz-Schutz</strong><br />
Eine Airline meldet Insolvenz an? Kein Problem für Sie. Die ERV erstattet die Kosten für das Flugticket bzw. die Anzahlung.* Bei Insolvenz nach Reiseantritt entscheiden Sie, ob Sie einen neuen Rückflug oder den anteiligen Preis für den ausgefallenen Flug erstattet haben möchten. Sofern möglich, bucht die ERV den neuen Rückflug.</p>
<p><em>*Einige Fluggesellschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Liste der betroffenen Unternehmen finden Sie hier: <a class="extern" title="Airline-Insolvenz Ausschluss" rel="nofollow" href="http://www.reiseversicherung.de/_externelinks/allgemein/ipp-london.html" target="_blank">www.ipp-london.co.uk/airline-news.asp </a></em></p>
<p><strong>ticketsafe-Umbuchungs-Schutz</strong><br />
Bei Umbuchung bis 30 Tage vor Antritt des Fluges erstattet die ERV die Kosten bis zu <strong>maximal 200 Euro</strong> insgesamt und zwar <strong>ohne Nachweis eines versicherten Ereignisses</strong>. Bei Umbuchungen aufgrund einer <strong>schweren Erkrankung</strong> oder eines <strong>neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit</strong> erstattet die ERV jederzeit die Umbuchungsgebühren sowie die Mehrkosten der verlegten Flüge. Sofern möglich, organisiert die ERV die Umbuchung.</p>
<p><strong>ticketsafe-Umsteige-Schutz</strong><br />
Erreichen Sie Ihren gebuchten Anschlussflug nicht, da der Zubringerflug Verspätung hat, erstattet die ERV Ihnen die Kosten für neue <strong>Anschlussflüge bis zu 1.500 Euro</strong>. Voraussetzung: Die Mindest-Umsteigezeit wurde eingehalten. Sofern möglich, übernimmt die ERV die Buchung der neuen Flüge. Sollte ein Anschlussflug erst am nächsten Tag möglich sein, übernimmt die ERV die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu insgesamt 200 Euro.</p>
<p><a title="Detailinformationen zur ticketsafe-Versicherung" rel="nofollow" href="http://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/ticketsafe-versicherung.pdf" target="_blank">Detailinformationen zur ticketsafe-Versicherung finden Sie hier (PDF, 150 KB)</a></p>
<h3>Einfacher Abschluss bei der Buchung</h3>
<p>Flugreisende, die über <a title="ticketsafe ist der ideale Schutz für Privat- und Geschäftsreisende, die keine Pauschalreise, sondern nur den Flug bzw. die Flüge zu ihrem Reiseziel gebucht haben." href="http://www.billigfluege.de" target="_self">Billigfluege.de</a> einen Flug buchen, können direkt und ohne Umweg diese Absicherung gleich mitbuchen. Nachdem Sie Ihren Flug wie gewohnt heraus gesucht haben finden Sie auf der Seite, wo die persönlichen Angaben gemacht werden, ein Checkbox für die Reiseversicherung:</p>
<p style="text-align: center;"><a rel="gb_page_center[861,682]" href="http://blog.billigfluege.de/wp-content/uploads/2009/10/ticketsafe_screen1.gif"><img class="aligncenter size-full wp-image-506" style="clear: both;" title="ticketsafe_vorschau" src="http://blog.billigfluege.de/wp-content/uploads/2009/10/ticketsafe_vorschau.gif" alt="ticketsafe_vorschau" width="200" height="217" /></a></p>
<p>Nach Auswahl wird der Preis automatisch neu berechnet. Einfacher und günstiger kann man sich nicht vor Verlusten durch Umbuchung, Insolvenz ind Verspätungen schützen &#8230;</p>
<h3>Schon gebucht? Auch dann können Sie die Versicherung noch abschließen!</h3>
<p>Die Versicherung kann auf <a title="ticketsafe Reiseversicherung" rel="nofollow" href="http://ow.ly/skYp" target="_blank">Reiseversicherung.de</a> auch direkt abgeschlossen werden. Der Abschluss dieser Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.  ticketsafe ist der ideale Schutz für Reisende, die keine Pauschalreise, sondern nur den Flug bzw. die Flüge zu ihrem Reiseziel gebucht haben. Bei den vermehrten Medungen über Airline-Insolvenzen, Übernahmen und Flugausfällen wegen Streiks sind bei einigen Airlines die 5 Euro m.E. wirklich gut angelegt</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Soll ich noch nach Mallorca reisen oder ist es zu gefährlich?</title>
		<link>http://blog.billigfluege.de/2009/08/anschlaege-auf-mallorca-reisen-oder-zu-gefaehrlich/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 09:36:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia Sommerfeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseziele]]></category>
		<category><![CDATA[ETA]]></category>
		<category><![CDATA[Mallorca]]></category>
		<category><![CDATA[spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Storno]]></category>
		<category><![CDATA[umbuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Frage stellen sich derzeit wahrscheinlich sehr viele Menschen, die eine Reise oder einen Flug nach Mallorca gebucht haben. Erst die vielen Schweinegrippe-Fälle auf Mallorca und jetzt die Anschläge der ETA &#8211; keine 2 Wochen, nach dem Anschlag von Palmanova, bei dem zwei Beamte der paramilitärischen Guardia Civil getötet und etliche Menschen verletzt wurden, hatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage stellen sich derzeit wahrscheinlich sehr viele Menschen, die eine Reise oder einen Flug nach Mallorca gebucht haben. Erst die vielen <a href="http://blog.billigfluege.de/2009/08/schweinegrippe-rki-bmg-wir-gegen-viren/" target="_self">Schweinegrippe-Fälle</a> auf Mallorca und jetzt die Anschläge der ETA &#8211; keine 2 Wochen, nach dem Anschlag von Palmanova, bei dem zwei Beamte der paramilitärischen Guardia Civil getötet und etliche Menschen verletzt wurden, hatte die baskische Terrororganisation Eta am Sonntag erneut Anschläge auf Mallorca verübt. Die gute Nachricht: Bei den drei Sprengsätzen, die in Palma hochgingen, wurde niemand verletzt oder getötet. Die Eta hatte zuvor die Anschläge telefonisch angekündigt, was zeigt, dass die Eta immer noch warnt, wenn touristische Gebiete Ziel eines Anschlags sind. Trotzdem herrscht bei vielen Reisenden jetzt eine große Unsicherheit. Das Auswärtige Amt &#8211; Anlaufstelle Nummer 1 wenn es um die Sicherheit auf Reisen geht &#8211; gibt derzeit noch keine Warnung aus. Lediglich einen Hinweis, wie Reisende sich vor Ort verhalten sollen, gibt das Auswärtige Amt heraus:</p>
<blockquote><p><em>Reisende werden gebeten, den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und sich umsichtig zu verhalten, insbesondere Menschenansammlungen zu meiden.</em></p></blockquote>
<p>Ob Sie nun Ihren Urlaub auf Mallorca antreten sollten und ob es denn dort Sicher ist, können auch wir Ihnen nicht sagen. Aber wir können wenigsten einige Tipps geben, wie die rechtliche Situation ist, ob Sie Umbuchen können oder eine Reise gar stornieren können.<span id="more-165"></span></p>
<ul>
<li><strong>Ich habe Angst. Kann ich meine Reise nach Mallorca stornieren?<br />
</strong>Die derzeitige Rechtsprechung besagt, dass vereinzelte Anschläge kein Grund sind, eine Reise abzusagen. Reiserechtler sehen in einzelnen Anschlägen keinen Fall von &#8220;<em>höherer Gewalt</em>&#8220;. Das bedeutet für Sie, dass die normalen Storno- bzw. Umbuchungsbedingungen greifen, wenn sie sich entschließen, die gebuchte Reise nicht anzutreten.</li>
<li><strong>Gibt es Entschädigung für Pauschalurlauber?<br />
</strong>Für Pauschalurlauber gibt es neben dem Anspruch aus der EU-Verordnung (siehe Individualreisende) generell die Möglichkeit, den Reisepreis wegen der Unannehmlichkeiten zu mindern und Schadenersatz zu verlangen. Grundsätzlich gilt: Für eine Minderung des Reisepreises ist es unerheblich, ob der Veranstalter eine Beeinträchtigung zu verantworten hat oder nicht. Nur wenn man Schadenersatz fordert, muss er mitschuldig daran sein.</li>
<li><strong>Gibt es für stundenlanges Warten auf dem Flughafen oder einem ausgefallenen Flug Ersatzanspruch?<br />
1. Fall: Fluggäste, die am Flughafen festsitzen<br />
</strong>Fluggäste, die Aufgrund von Komplikationen auf dem Flughafen festsitzen, können sich auf eine EU-Verordnung berufen (&#8220;Verordnung (EG) Nr. 261/2004&#8243;), die zum Beispiel bei Ausfall eines Fluges bis eine pauschale Ausgleichszahlung pro Passagier vorsieht. Aber Achtung: Dies trifft nicht auf die aktuelle Lage auf Mallorca zu, &#8220;<em>denn eine Airline hat die behördliche Sperrung eines Flughafens in aller Regel nicht zu vertreten</em>&#8220;, erläutert Janine Kröger von der <a href="http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de" target="_blank">Schlichtungsstelle Mobilität</a> in Berlin. Allerdings haben Flugreisende bei längeren Wartezeiten auf dem Flughafen einen Anspruch auf sogenannte Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen. Hier gibt es unterschiedliche Grenzen, ab wann tatsächlich ein Anspruch vorliegt, je nach Flugstrecke.  Verspätungen laut EU-Verordnung liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von</p>
<ul>
<li>4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfernung,</li>
<li>von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km</li>
<li>sowie bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und</li>
<li>von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor.</li>
</ul>
<p>Je nach Ausmaß muss die Airline dann Mahlzeiten und Getränke anbieten, die Möglichkeit zu telefonieren, E-Mails zu schreiben, oder sogar ein Hotelzimmer buchen.</p>
<p><strong>2. Fall: Pauschalurlauber</strong></p>
<p><strong> </strong>Pauschalurlauber haben neben dem Anspruch aus der EU-Verordnung (siehe 1. Fall) generell die Möglichkeit, den Reisepreis wegen &#8220;Unannehmlichkeiten&#8221; zu mindern und Schadenersatz zu verlangen. Grundsätzlich gilt: Für eine Minderung des Reisepreises ist es unerheblich, ob der Veranstalter eine Beeinträchtigung zu verantworten hat oder nicht. Nur wenn man Schadenersatz fordert, muss er mitschuldig daran sein. Die Forderungen richten Sie direkt an den Reiseveranstalter und nicht an das Reisebüro.</p>
<p>Grundsätzlich gilt: Für eine Minderung des Reisepreises ist es unerheblich, ob der Reiseveranstalter eine Beeinträchtigung zu verantworten hat oder nicht. Bei Schadenersatz muss ihn hingegen ein Verschulden treffen.</li>
<li><strong>Was ist zu tun, wenn Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen mein Flug annulliert wurde?<br />
</strong>Lassen Sie sich die Flug-Annullierung von der Airline schriftlich bescheinigen. Pauschalurlauber, die Ansprüche geltend machen wollen, müssen den Veranstalter innerhalb eines Monats nach Reiseende kontaktieren (eine Monat nach dem Ende der lt. Vertrag geplanten Reise, nicht Ende der tatsächlichen Reise!). Tipp: Suchen Sie in diesem Fall Ihren Reiseleiter vor Ort auf um die nötigen Formalitäten gleich zu erledigen.</li>
<li><strong>Ein Teil meiner Reise ist durch die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort ausgefallen. Bekomme ich nun Geld zurück?</strong><br />
Sollte ein Teil &#8211; zum Beispiel eine Inselrundfahrt &#8211; der gebuchten Reise nicht stattfinden, kann in den meisten Fällen eine Minderung des Reisepreises, also eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises in Betracht kommen.</li>
<li><strong>Bekommt man Hotelkosten erstattet, wenn man am Urlaubsort festsitzt?<br />
</strong>In einem Fall wie die derzeitigen Anschläge auf Mallorca, handelt es sich um »<em>höherer Gewalt</em>«. In diesem Fall teilen sich  Reisende und Reiseveranstalter die Hotelkosten, die zusätzlich entstehen. Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche sind hier ebenfalls ausgeschlossen. Vorausgesetzt, der Reisende hat eine Pauschalreise gebucht, dann ist in erster Line aber erst einmal der Reiseveranstalter die richtige Anlaufstelle. Er sollte behilflich sein.</li>
<li><strong>Wer zahlt für eventuell entstehende zusätzliche Rückreisekosten (z.B. Linienflug)?<br />
</strong>Die Kosten z.B. für einen Linienflug zurück teilen sich der Reisende mit dem Reiseveranstalter. Auch hier gibt es Fristen: Stellen Sie die Forderungen innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Reise an den Veranstalter (nicht das Reisebüro).</li>
<li><strong>Bekomme ich auch zusätzliche Rückreisekosten erstattet, wenn ich nur einen Flug gebucht habe?<br />
</strong>Der Preis für den ausgefallenen Rückflug bekommen Sie von der Fluggesellschaft erstattet. Allerdings muss die Fluggesellschaft nicht für zusätzliche Beförderungskosten, z.B. für einen Mietwagen oder ein anderes Ticket geradestehen. Zusätzliche Entschädigungen haben Sie nicht von der Fluggesellschaft zu erwarten, da die Fluggesellschaft die Annulierung nicht zu verschulden hat. Es liegt ein so genannter Fall von »höherer Gewalt« vor.</li>
<li><strong>Wo erhalte ich weitere Informationen zur Sicherheit auf Mallorca?<br />
</strong>Schauen Sie hierfür regelmäßig &#8211; am besten auch während des Aufenthalts auf Mallorca -  auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nach oder rufen Sie dort an: <a href="www.auswaertiges-amt.de" target="_blank">www.auswaertiges-amt.de</a> oder Telefon: 030/18170</li>
<li><strong>An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme bei der Erstattung habe bzw. ich meine Rechte als Reisender verletzt sehe?</strong><br />
Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die <a href="http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de" target="_blank">Schlichtungsstelle Mobilität</a> in Berlin.</li>
</ul>
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