Wichtiges BGH-Urteil: Cross Ticketing endgültig erlaubt

Geschrieben von am 30. April 2010 | Abgelegt unter Lufthansa, Reiserecht

Kleingedrucktes von Lufthansa (und anderen Airlines), das eine bestimmte Abfolge der Flüge vorschreibt, ist unwirksam. Airlines dürfen den Rückflug nicht stornieren, wenn der Fluggast den Hinflug ausfallen lässt.

Jetzt ist es amtlich: Flugtickets bleiben auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antritt (sogenanntes Cross-Ticketing). Bisher sind Flugtickets verfallen, wenn zum Beispiel der Hinflug nicht angeflogen wurde. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften (AZ: Xa ZR 5/09).

Mit der Anerkennung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways bei Buchungen, erkennt der Passagier an, dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn die  “Couponreihenfolge” nicht eingehalten wird. Die Deutsche Lufthansa AG verwendet im Geschäftsverkehr “Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)”, in denen es unter anderem heißt:

“Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausnutzen. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen.”

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sahen in den entsprechenden Klauseln der Lufthansa eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Dagegen vertrat die Lufthansa die Meinung, dass die Klauseln notwendig seien, damit das Tarifsystem nicht unterlaufen werde. Die Flugpreise kommen durch verschiedene Kriterien – etwa Streckenlänge, Reisedatum und den Marktbedingungen am Abflugort zustande. Nutzt man nun nur einen Teil der Buchung, hebelt dies das Tarifsystem der Lufthansa aus. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) entschied im Juli 2009 im Sinne der Lufthansa (AZ: 6 U 224/08). Das OLG Frankfurt am Main hatte hingegen im Dezember 2008 die Klauseln der Lufthansa für unwirksam gehalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erzielte nun in letzter Instanz die Grundsatzentscheidung.

Urteil mit Auswegklausel

Der BGH wies jedoch darauf hin, dass die Fluggesellschaften ihre Interessen weiterhin wahren könnten. Um dies zu vermeiden, müssten die Fluggesellschaften nach Ansicht der Karlsruher Richter allerdings nur ihre Geschäftsbedingungen etwas anders fassen. In der Praxis sieht das dann so aus, dass Kunden, die schon bei der Buchung planen eine Teilstrecke verfallen zu lassen, einen teureren Tarif buchen können. Die Lufthansa hat schon reagiert und eine zusätzlichen Tarif angekündigt:

Um auch künftig attraktive und wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können, wird Lufthansa daher neben den bekannten Tarifen, die weiterhin eine Einhaltung der Couponreihenfolge als individuelle Tarifbedingung voraussetzen, in jeder Beförderungsklasse einen zusätzlichen und in dieser Hinsicht voll flexiblen Tarif anbieten. Passagiere haben somit zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne vorgeschriebener Couponreihenfolge. Die neuen Tarife werden im Laufe des Tages systemseitig zur Verfügung stehen.

Glossar: Cross-Border Selling und Cross-Ticketing

Mit “Cross Ticketing” bezeichnet man den Kauf von zwei Flugtickets bei denen je nur eine Strecke genutzt wird. Oftmals fliegt man mit diesen zwei Tickets billiger als mit einem Ticket, da in der Kalkulation der Airlines meist der Hin- bzw. Rückflug billiger ist als in die andere Richtung.

3 Kommentare zu “Wichtiges BGH-Urteil: Cross Ticketing endgültig erlaubt”

  • Flugticket und Flug-Reihenfolge » News und Tipps für Verbraucher
     

    [...] Blog von billigflüge.de hat schon gemeldet, dass die Lufthansa auf das Urteil zur Teilstrecken-Nutzung bei Flugtickets [...]

  • Tweets die BGH-Urteil: Cross Ticketing erlaubt. Lufthansa hat schon reagiert und neue Tarife angekündigt erwähnt — Topsy.com
     

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von DDR-Hostel Ostel erwähnt. DDR-Hostel Ostel sagte: RT @reisencom BGH-Urteil: Airlines dürfen den Rückflug nicht stornieren,wenn Passagier den Hinflug ausfallen lässt http://ow.ly/1F3vl [...]

  • Jens
     

    Sind die Bedingungen mittlerweile angepasst worden oder gibt es noch airlines, bei denen Cross-Border Selling noch günstiger ist?

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