Lufthansa – Pilotenstreik: Informationen zu Umbuchung, Rückerstattung und Flugausfällen

Geschrieben von Ralf Becker am 17. Februar 2010 | Abgelegt unter Germanwings, Lufthansa

UPDATE: Lufthansa-Piloten stimmen für Streik! Die Vereinigung Cockpit hat die Lufthansa-Piloten für die kommende Woche zu einem viertägigen Streik aufgerufen. Der bundesweite Ausstand soll am Montag um Mitternacht beginnen und bis einschließlich Donnerstag dauern.

Es wird wohl kein Weg dran vorbei gehen: Am heutigen Mittwoch wird die Pilotenvereinigung Cockpit in Frankfurt das Ergebnis einer Urabstimmung vorstellen und es würde an einem Wunder grenzen, wenn es keinen Streik der Lufthansa-Piloten geben wird. Rund 4.500 Piloten bei Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings waren aufgerufen bis zum 17. Februar ihr Votum für eventuelle Arbeitskampfmaßnahmen abzugeben und die Stimmung unter den Piloten scheint schon vorab klar zu sein. Wie lange der Streik dauern wird, ob gar – wie im Jahr 2001 – die Lufthansa-Piloten ihre Flugzeuge gleich mehrere Tage lang am Boden stehen lassen und für Chaos auf fast sämtlichen deutschen Flughäfen sorgen werden, ist nicht absehbar

Wer noch nicht gebucht hat, der sollte besser mit anderen Airlines fliegen. Aber bedenken Sie, dass zum Beispiel auch die Germanwings zur Lufthansa-Gruppe gehört!

Sie haben einen Lufthansa-Flug für die kommenden Tage gebucht?

Wenn Sie schon einen Flug gebucht haben, bleibt nur das Ergebnis abzuwarten. Die Lufthansa hat sich bereits mit einem Notfallplan auf einen großflächigen Ausstand vorbereitet. Flüge sollen z.B.  in größeren Maschinen zusammengefasst werden. Kunden müssen aber auch mit Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften und kostenlose Ausweich-Tickets für die Deutsche Bahn rechnen. Dass das nur bedingt das Chaos aufhält sollte jedem klar sein. In der Vergangenheit wurden Forderungen von den Fluggesellschaften gerne abgelehnt. Als Begründung für die Ablehnung gaben die Airlines dann meistens an, dass ein Streik höhere Gewalt sei. Die Schlichtungsstelle Mobilität ist der Ansicht, dass ein legaler Streik im eigenen Unternehmen in den Verantwortungsbereich der Airline fällt.

Umbuchung eines gebuchten Lufthansa-Flugs

Umbuchungen auf einen anderen Lufthansa-Flug oder eine andere Airline können nur von Lufthansa vorgenommen werden. Das Reisebüro kann im Falle einer Umbuchung weder Informationen geben, noch eine Umbuchung vornehmen. Die Lufthansa wird im Falle des Pilotenstreiks eine Hotline bereitstellen, die Sie kontaktieren müssen. Wenn uns entsprechende Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen!

Rückerstattung bei Flugausfall

Wenn Ihr gebuchter Flug ausfällt und eine Umbuchung nicht möglich ist, haben Sie natürlich Recht auf Rückerstattung. Wer für die Rückerstattung zuständig ist, liegt an der Art der Zahlung. Sollten Sie Ihr Ticket per Kreditkarte bezahlt haben, müssen Sie sich mit dem Call Center der Lufthansa in Verbindung setzen, da die Zahlung in diesem Fall direkt an die Lufthansa erfolgte. Für Anrufe aus Deutschland rufen Sie bitte die  Telefonnummer +49 – (0)1805 – 805 – 805* [24h täglich] an oder nehmen Sie hier Kontakt mit der Lufthansa auf. Für alle anderen Länder finden Sie hier die entsprechende Telefonnummer.

Sollten Sie Ihren Flug bei Billigfluege.de per Überweisung oder einem anderen Bezahlverfahren (außer Kreditkarte) bezahlt haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Callcenter unter der Rufnummer +49-(0)6109 – 505400** in Verbindung. Unsere Callcenter-Mitarbeiter werden Ihre Rückerstattung bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass unser Service-Entgelt nicht erstattet werden kann und dass für von Billigfluege.de bearbeitete Erstattungsvorgänge das reguläre Erstattungsentgelt berechnet wird.

Bei kurzfristig annullierten Flügen haben Fluggäste nach Angaben der Schlichtungsstelle Mobilität einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Je nach Länge der Flugstrecke liegt diese zwischen 250 und 600 Euro.

Verspätete Lufthansa-Flüge

Sollte Ihr gebuchter Flug durch den Pilotenstreik nur verspätet abfliegen, haben Sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Bislang galt diese Entschädigung nur bei einer Flug-Annullierung.

*(0,14 €/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Kosten für Anrufe aus dem Netz eines anderen Teilnehmernetzbetreibers oder aus dem Mobilfunk können abweichen)
**(zum normalen Telefontarif aus dem deutschen Festnetz)

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