Lufthansa: weiterhin kein Cross-Border Selling und Cross-Ticketing erlaubt

Geschrieben von am 4. August 2009 | Abgelegt unter Angebote, Lufthansa, Reiserecht

Lufthansa: kein Cross-Border-Selling und Cross-Ticketing

Lufthansa: kein Cross-Border-Selling und Cross-Ticketing

Schlappe für den Bundesverband der Verbraucherzentralen: Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) entschied im Sinne der Lufthansa, die mit einer umstrittenen Klausel das sogenannte Cross Border Selling und Cross-Ticketing unterbinden will. “Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Reisenden, wenn diese daran gehindert würden, nur Teile einer gebuchten Flugreise zu nutzen“, entschied das OLG (AZ: 6 U 224/08). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sehen in den entsprechenden Klauseln der Lufthansa eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Lufthansa erklärte dagegen, die Klauseln seien notwendig, damit sein Tarifsystem nicht unterlaufen werde. Die Flugpreise kommen durch verschiedene Kriterien zustande, etwa Streckenlänge, Reisedatum und den Marktbedingungen am Abflugort zustande. Nutzt man nun nur einen Teil der Buchung, hebelt dies das Tarifsystem der Lufthansa aus.

Das Landgericht Köln als Vorinstanz hatte noch anders entschieden und den Verbraucherschützern recht gegeben. Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Es wird nun die höchstrichterliche Entscheidung darüber erwartet.

Glossar: Cross-Border Selling und Cross-Ticketing

Mit “Cross Ticketing” bezeichnet man den Kauf von zwei Flugtickets bei denen je nur eine Strecke genutzt wird. Oftmals fliegt man mit diesen zwei Tickets billiger als mit einem Ticket, da in der Kalkulation der Airlines meist der Hin- bzw. Rückflug billiger ist als in die andere Richtung.

Beim “Cross Border Selling” bucht ein Kunde eine Flugreise, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Flügen besteht (zum Beispiel Dubai – Frankfurt – New York) , nutzt aber nur den Flug von Frankfurt nach New York. Ein einfacher Flug von Frankfurt nach New York kann in diesem Fall viel teurer sein als der Flug von Dubai.

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