Formalitäten: Express-Passverlängerung am Flughafen Berlin-Tegel

Geschrieben von am 28. Juli 2009 | Abgelegt unter Allgemeines, Flughäfen Deutschland

Schnell ist es passiert: in der Hektik der Reisevorbereitung haben Sie vergessen, Ihren Reisepass zu verlängern. Platzt nun der komplette Urlaub? Nicht, wenn man von Berlin-Tegel aus in den Urlaub fliegt. Das Bürgeramt Reinickendorf bietet allen Bundesbürgern einen einzigartigen Service an. Reisende können am Flughafen Tegel künftig innerhalb von Minuten ihren Reisepass verlängern lassen und damit Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehen.

Wer verreisen will, bemerkt oft gar nicht, dass sein Reisepass bereits abgelaufen ist. Die meisten Urlaubsländer fordern jedoch eine Gültigkeit des Reisepasses von mind. 3-6 Monaten bei Einreise. Airlines sind gehalten, dies beim Check-In genau zu überprüfen.  Bisher konnte man sich nur einen provisorischen Pass für das jeweilige Reiseziel von der Bundespolizei ausstellen lassen – nun bekommt man einen voll gültigen Ausweis. Auch Nicht-Berliner können diesen Service nutzen, denn ihr Reisepass wird nach Rücksprache mit dem jeweiligen Bürgeramt innerhalb weniger Minuten verlängert.

Weitere Möglichkeiten, wenn der Pass verloren oder abgelaufen ist

Abgesehen von dem Service am Flughafen Berlin-Tegel gibt es noch die Möglichkeit eines sogenannten “Reiseausweises als Passersatz” oder einen “Notreiseausweis”. Der Reiseausweis als Passersatz und der Notreiseausweis gelten für die Dauer der jeweiligen Reise, wobei der Reiseausweis als Passersatz längstens für drei Monate, der Notreiseausweis längstens für einen Monat ausgestellt werden darf.

Reiseausweises als Passersatz

Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen – gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes – von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Notreiseausweis

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz oder eines der Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15.03.2001 aufgeführt sind, können im Unterschied dazu einen Notreiseausweis erhalten.

Es gibt also noch Hoffnung für die Reise, auch wenn der Reisepass abgelaufen ist.

Und zuguter Letzt noch ein Nachtrag, den ich gerade bei Reisefragen.net gelesen habe: In vielen Gemeinden kann man gegen Zahlung eines Expresszuschlages von derzeit 32 Euro den “richtigen” Reisepass innerhalb von drei Tagen bekommen. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann jedoch nicht übernommen werden.

Quelle: Bundespolizei

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