15 Tipps: Wenn am Flughafen das Gepäck verloren geht
Geschrieben von Julia Sommerfeld am 31. Juli 2009 | Abgelegt unter Reiserecht
Schätzen Sie mal: Wie viel Koffer verschwinden täglich auf Europäischen Flughäfen? 100?, 500? oder gar 1000? Weit gefehlt: täglich verschwinden auf europäischen Flughäfen rund 10.000 Koffer! Natürlich werden viele davon wiedergefunden aber im bzw. nach dem Urlaub ist ein fehlendes Gepäckstück ein sehr herber Verlust. Wir geben Tipps, wie Sie sich vor einem Kofferverlust schützen können und was zu tun ist, wenn es doch mal passiert …
Die Chance, seinen Koffer zu verlieren ist bei Anschlussflügen am größten (49%). Fast die Hälfte der verlorenen Koffer verschwinden beim Umsteigen. Die Zahlen kommen von der auf Luftfahrt-Daten spezialisierten Organisation SITA (Société Internationale de Télécommunications Aéronautiques) und haben den EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani dazu veranlasst, nun neue Regeln gegen die Schlamperei mit Fluggepäck aufzustellen.
“Es ist nicht nur leidig für die Passagiere, sondern verursacht auch erhebliche Kosten“, sagte Tajani. Der Kommissar forderte auf, einen “schnelleren Gang” einzulegen, um das Gepäck-Problem in den Griff zu bekommen. Ein Vorschlag ist, in jedem EU-Mitgliedstaat Agenturen zu schaffen, die die Situation analysieren und Betroffenen helfen sollen. Wir sind gespannt, wie dieser Vorschlag angenommen wird und wann eine Lösung in Kraft treten wird.
Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, hier noch einige Tipps beim Kofferverlust:
Vor der Reise:
- Sichern: Verschließen Sie den Koffer fest und benutzen Sie zur Sicherheit noch ein Kofferband um ein Öffnen des Koffers zu verhindern.
- Alte und defekte Koffer: Sollte der Koffer schon “angeschlagen” sein bzw. in die Jahre gekommen sein, sollten Sie lieber das gute Stück in Rente schicken und einen stabilen Koffer kaufen. Aber nicht unbedingt auf den Euro schauen: Billige Koffer aus Fernost halten oftmals nur bis zum CheckIn …
- Fallstricke: Achten Sie darauf, dass keine Schlaufen, Ösen o.Ä. aus dem Gepäckstück herausschauen. Diese können sich auf der langen Strecke vom CheckIn bis zum Flieger verhaken und den Koffer vom Gepäckförderband ziehen.
- Rucksack-Verhüterli: Rucksäcke sollten Sie am besten in einen Plastiksack oder einer speziellen Transport-Cover verpacken. Eventuell kann der Rucksack auch als Sperrgut aufgegeben werden. Damit umgeht man das Gepäckförderband (beim CheckIn fragen).
- Koffersticker: Heben Sie unbedingt den Koffersticker auf, der Ihnen beim CheckIn ausgehändigt wird. Dieser Sticker hilft dem “Lost and Found”-Team, dem verlorenen Gepäckstück auf die Schliche zu kommen.
- Wertvolle Gegenstände: Sollten Sie wertvolle Gegenstände im Koffer transportieren wollen und wird dadurch die gesamte Entschädigungsgrenze von 1 .130 Euro überschritten, können Sie bei einigen Airlines gegen Gebühr bei der Gepäckaufgabe höhere Haftungsgrenzen vereinbaren.
Wenn das Gepäckstück verloren gegangen ist:
- Lost and Found: Suchen Sie, nachdem das Gepäckstück (sicher) nicht mehr auf dem Band seinen Runden dreht, den oben genannten “Lost and Found”-Schalter auf. Dieser befindet sich in der Regel immer in der Nähe der Gepäckbänder.
- Care-Paket: Ist das Gepäck nicht am Heimatort verloren gegangen, stellen einige Airlines “Overnight-Kits” mit den nötigsten Toilettenartikeln und Unterwäsche zur Verfügung. Auf Kulanz erstatten einige Airlines auch den Kaufpreis der nötigsten Dinge. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag (Beim Airline-Schalter fragen).
- Erstattungsfrist: In den meisten Fällen taucht das Gepäckstück binnen 48 Stunden wieder auf und wird von der Airline auch direkt bis in die heimischen vier Wände transportiert. Sollte das Gepäck nicht auftauchen, muss die Fluglinie nach 21 Tagen das Gepäckstück bis zu einem festgelegten maximalen Wert ersetzen.
- Quittungen: Für eine Erstattung müssen Sie auflisten, welche Teile sich im verloren gegangenen Gepäckstück befanden und dass Sie diese auch selbst gekauft haben (Quittungen sind von Vorteil). Sollten keine Rechnungen / Quittungen mehr vorhanden sein, werden Sie von der Fluggesellschaft die genannten Teile pauschal mit einigen Euro ersetzt bekommen.
- Keine Quittungen: Gegenstände, Bekleidung etc, für die man eindeutig nachweisen kann, dass sie im Koffer waren, werden i.d.R. von der Airline ersetzt. In Fällen, wo das nicht der Fall war, wurden schon oft bei gerichtlichen Verfahren die Fluglinie auch zur Zahlung eines höheren Betrages verurteilt.
- Wertvolle Gegenstände 2: Wer nun glaubt, man könnte ja die Perlenkette gleich mit als verloren angeben, sollte bedenken: je höher der angegebene Wert der verlorenen Gegenstände angegeben wird, desto “streitlustiger” sind dann auch die Airlines. Und wer die besagte Perlenkette unversichert im Koffer aufgibt, bekommt nicht ohne weiteres diese ersetzt!
- Entschädigungshöhe: Bis zu 1 130 Euro (Stand: 31.03.2009) Entschädigung werden von der Airline übernommen.
- Wiedervereinigung: Auch wenn das Gepäck nach wenigen Tagen wieder auftaucht, dürfen Fluggäste laut Montrealer Abkommen Schadenersatz fordern. Sie können Ersatzkleidung und Toilettenartikel in Rechnung stellen.
- Schlichtung: Sollte es Probleme geben, ist der beste Weg zur Einigung mit der Airline über die Schlichtungsstelle Mobilität .
Wir drücken die Daumen, dass Ihnenbeim nächsten Flug nichts verloren geht. Sollte es aber doch mal passieren, helfen Ihnen unsere Tipps hoffentlich etwas weiter.
4 Kommentare »
[...] aber im bzw. nach dem Urlaub ist ein fehlendes Gepäckstück ein sehr herber Verlust. Im Billigfluege-Blog findet Ihr Tipps, wie man sich vor einem Kofferverlust schützen kann und was zu tun ist, wenn es [...]
Tipps, wenn das Gepäck verloren geht…
Der Billigfluege-Blog gibt 15 Tipps, was zu tun ist, wenn die Koffer verloren gehen. Laut der Organisation SITA (Société Internationale de Télécommunications Aéronautiques) und dem EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani gehen in Europa täglich bis zu 10.000 Koffer verloren …
Nun ja, die Sachverhalte können so trivial sein! Danke
Wirklich ein wahrer Beitrag. Ich werde blog.billigfluege.de häufiger lesen